Zunächst wird ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart, in dem Sie mir das Problem schildern und ich Ihnen daraufhin entweder zu einer psychotherapeutischen Behandlung rate oder Ihnen alternative Anlaufstellen, z.B. Beratungsstellen oder Rehabilitationseinrichtungen empfehle. Eine Überweisung ist für eine psychotherapeutische Behandlung und somit auch für unser Erstgespräch nicht notwendig.
Wurde eine Psychotherapie empfohlen, können wir in bis zu vier probatorischen Sitzungen überprüfen, ob wir uns ein gemeinsames Arbeiten vorstellen können. Wenn das der Fall ist, beantrage ich die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei der Krankenkasse. In einigen Fällen muss dafür ein anonymisierter Antrag an einen externen Gutachter gestellt werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel 24 Therapiestunden (Kurzzeittherapie), kann jedoch je nach Problemlage auf bis zu 60 Therapiestunden (Langzeittherapie) verlängert werden.
Bei akuten Krisen besteht auch die Möglichkeit einer so genannten Akutbehandlung, die zwölf Therapiestunden umfasst. Sollte sich hierbei herausstellen, dass eine weiterführende Psychotherapie notwendig ist, können wir zusätzliche Therapiestunden anschließen.